IFR

instrumente_140Die relativ große Zahl von „Wetterunfällen“ belegt eindeutig, dass ein Einflug in Wolken höchst gefährlich ist, wenn man nicht nach Instrumenten fliegen kann. Aus diesem Grund sollte jeder Pilot ohne Sicht nach außen zumindest eine Umkehrkurve fliegen können, wie das bereits in der amerikanischen Privatpilotenausbildung geübt wird und bei der Prüfung demonstriert werden muss.

Besser ist natürlich, wenn sich das eigene Können nicht nur auf eine Umkehrkurve beschränkt, sondern das Fliegen nach Instrumenten richtig erlernt wurde.

Eine komplette Instrumentenflugausbildung ist in Deutschland eine teure und zeitraubende Angelegenheit. Da ist zum ersten die breit angelegte Theorie, für die man mindestens 200 Schulstunden absitzen muss. Die Fülle des angebotenen Stoffes ist gemessen an dem, was man in der Praxis tatsächlich benötigt, sehr breit angelegt. Im Vergleich dazu ist die amerikanische Theorie geradezu läppisch einfach und leicht erlernbar.

Aber auch das praktische Fliegen gestaltet sich später „im richtigen Leben“ viel einfacher, als es bei der Schulung gelehrt wird. Somit wird auch in der praktischen Schulung der Aufwand übertrieben, womit unnötige Kosten verbunden sind. Daher scheuen sich viele Piloten davor, eine solche Ausbildung in Angriff zu nehmen.

In den USA ist Instrumentenflug deutlich einfacher zu erlernen. Man besorgt sich die entsprechenden Unterlagen und, wenn man einigermaßen gut englisch versteht, man kann die Theorie innerhalb weniger Wochen zu Hause erlernen.

Der praktische Unterricht beschränkt sich auf die Dinge, von denen man später auch als Privatpilot das meiste tatsächlich braucht. Von Ausnahmefällen abgesehen, kann man bei guter Vorbereitung den Unterricht im Flugzeug auf 2 Wochen begrenzen. Damit bleibt der zeitliche und finanzielle Aufwand in erträglichen Grenzen.

Besonders vorteilhaft ist die amerikanische Regelung, dass von den geforderten 40 Instrumentenflugstunden lediglich 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen werden müssen. Die anderen 25 Stunden können Sie mit einem Sicherheitspiloten fliegen und in Ihrem Flugbuch logen. Die einzigen Voraussetzungen sind:

  • Der Sicherheitspilot muss eine Lizenz als Privatpilot und die Berechtigung für das geflogene Flugzeugmuster besitzen.
  • Die Flüge müssen unter Sichtflugbedingungen durchgeführt werden.
  • Der Sicherheitspilot muss die Fluzeiten mit Unterschrift und Lizenznummer beglaubigen.

Es ist dabei für die FAA völlig belanglos, in welchem Land das Flugzeug registriert ist oder welche Nation die Lizenz der Piloten ausgestellt hat. Die Flugzeiten werden problemlos anerkannt.

Die bei der Prüfung geforderten Kenntnisse können Sie in den „Practical Test Standards“ PTS (neuerdings „Airmen Certification Standards) nachlesen.

Haben Sie die praktische Prüfung in den USA bestanden, dürfen Sie weltweit, also (zumindest zur Zeit noch) ebenfalls in Deutschland, ganz legal alle Flugzeuge, für die Sie einen Pilotenschein besitzen, nach IFR (Instrumentenflugregeln) fliegen. Allerdings mit einer Einschränkung: Diese Flugzeuge müssen in USA registriert sein.

Inzwischen hat man auch in Europa festgestellt, dass die Hürden für die hiesige IFR-Ausbildung insbesondere für Privatpiloten sehr hoch gesteckt sind. Darum gibt es nun eine  IFR-Streckenberechtigung, die leichter zu erwerben ist. Diese berechtigt zwar nicht zu Anflügen auf Flugplätze in IMC, reicht aber völlig aus, um ein Schlechtwettergebiet zu durchfliegen. Besitzen Sie die amerikanische IFR-Berechtigung, so genügen 25 Flugstunden auf IFR-Flugplan und ein Prüfungsflug, um diese deutsche IFR-Streckenberechtigung zu erhalten.

Sollten Sie jedoch nur die amerikanischge IFR-Berechtigung besitzen und einmal mit einem nicht in den USA registrierten Flugzeug unverhofft in schlechtes Wetter kommen, so haben Sie immer noch einen wichtigen Trumpf in der Hand: Ihr Können bleibt Ihnen erhalten, auch wenn Ihre Lizenz nicht mit dem hiesigen Stempel versehen ist.