... für die amerikanische Lizenz

US-Lizenzverlängerung

atpl_140Sichtflug

Eine amerikanische Lizenz bleibt lebenslang gültig. Legal führen darf man ein Flugzeug allerdings nur, wenn die medizinische Tauglichkeitsbescheinigung nicht abgelaufen ist und die letzte Überprüfung weniger als 2 Jahre zurück liegt. Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass man den Überprüfungsflug innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen hat. Theoretisch kann man also seine Lizenz jahrelang „ruhen“ lassen. Sobald man wieder fliegen will, muss man sich lediglich der geforderten Überprüfung stellen.

Diese Überprüfung (Biannial Flight Review) kann auf jedem beliebig zugelassenen Flugzeug erfolgen und jeder Fluglehrer mit einer gültigen amerikanischen Lehrberechtigung darf diese Prüfung abnehmen. Ist er mit der Leistung des Prüflings zufrieden, unterschreibt er einen entsprechenden Eintrag im Flugbuch des Prüflings und dieser darf wieder für zwei Jahre fliegen. Ist der Fluglehrer nicht zufrieden, kann er lediglich den Eintrag und die Unterschrift verweigern. Eine Information irgendeiner Behörde über unzureichendes Können des Prüflings ist weder erforderlich noch gestattet. Der Prüfling kann in einem solchen Falle mit dem Fluglehrer üben, bis dieser zufriedengestellt ist und den erforderlichen Eintrag unterschreibt. Ist der Prüfling der Meinung, der Fluglehrer verlangt zu viel, nimmt er sich einfach einen anderen, mit dem er möglicherweise besser zurecht kommt.

Die für die Überprüfung relevanten Punkte habe ich in einem BFR – Formblatt zusammengestellt. Es ist allerdings nicht unbedingt erforderlich, dass alle dort aufgeführten Wissensgebiete und Manöver in allen Einzelheiten geprüft werden, die Auswahl liegt laut FAA im Ermessen des überprüfenden Fluglehrers. Vorgeschrieben ist für ein BFR lediglich mindestens eine Stunde mündliche Theorie und eine Stunde praktisches Fliegen. Während dieser Zeit hat sich der Überprüfende davon zu überzeugen, dass der Prüfling in der Lage ist, das Flugzeug sicher zu führen. Perfektion wird nicht verlangt.

Instrumentenflug

Auch die Instrumentenflugberechtigung gilt lebenslang. Flüge nach Instrumentenflugregeln darf man allerdings nur durchführen, wenn innerhalb der letzten 6 Monate

  • Mindestens 6 Instrumentenanflüge durchgeführt wurden
  • VOR-Radiale angeschnitten und geflogen wurden
  • Warteschleifen geflogen wurden.

Man kann diese Flüge auch unter der IFR-Haube bei guten Sichtbedingungen durchführen. Voraussetzung ist allerdings dann ein Sicherheitspilot, der den Luftraum beobachtet. Ein IFR-Flugplan ist jedoch nicht erforderlich.

Hat man diese Bedingungen nicht erfüllt, kann man innerhalb der folgenden 6 Monate die erforderlichen Flüge mit einem Sicherheitspiloten nachholen.

Ist auch diese Frist verstrichen, so kann man sich jederzeit bei einem Piloten, der die Lehrberechtigung für den Instrumentenflug besitzt, einer Überprüfung (Instrument Proficiency Check, früher Instrument Competency Check) unterziehen.

Wie beim BFR besteht auch hier die Prüfung aus einem mündlichen und einem praktischen Teil, allerdings existiert keine definierte Zeitvorgabe. Auch ist nicht vorgeschrieben, dass der praktische Teil komplett in einem Flugzeug stattfinden muss: Ein zugelassener Simulator reicht für die meisten Manöver aus. Weiterhin ist nicht erforderlich, dass das Flugzeug in USA oder für den Instrumentenflug zugelassen ist, es benötigt lediglich eine für den Flug ausreichende Ausrüstung.

Der Umfang der Überprüfung ergibt sich aus meinem Formblatt „Instrument Proficiency Check“.

Wenn Sie mit der Interpretation von NDB, VOR oder HSI oder den Holdings Nachholbedarf haben, so ist das Trainieren im Flugzeug die teuerste Methode. Wesentlich kostengünstiger geht es mit einem Simulationsprogramm am PC. Ein sehr sinnvoll einsetzbarer Simulator ist zum Beispiel der LAS Trainer von Otto Fahsig (http://www.fahsig.de).