... gültig für die USA

Gesetze & Vorschriften

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Vorausetzungen für den Erwerb der US-amerikanischen Pilotenlizenzen

Neben den Lizenzen PPL, CPL und ATPL gibt es in den USA eine Lizenz, die dem deutschen LPL entspricht. Diese erlaubt, weltweit ein in den USA registriertes Leichtflugzeug zu fliegen. Der einzige Vorteil dieser Lizenz ist der, dass zum Führen eines solchen Flugzeuges keine medizinische Untersuchung erforderlich ist, der amerikanische Führerschein genügt. Diese Lizenz ist für europäische Staatsbürger kaum sinnvoll, darum wird sie hier nicht weiter behandelt.

Für die anderen Lizenzen gelten folgende Regelungen:

  • Privatpilotenlizenz: Lernen und beherrschen der theoretischen Grundlagen (Selbststudium, etwa 80 Stunden), mit anschließender schriftlicher Prüfung. 40 Stunden Flug-Training, davon 10 Stunden Alleinflug sind für den PPL-Erwerb erforderlich. Abschließende mündliche und praktische Prüfung.
  • Instrumentenflugberechtigung: Lernen und beherrschen der theoretischen Grundlagen (Selbststudium, etwa 80 Stunden), mit anschließender schriftlicher Prüfung. PPL mit 50 Flugstunden Überlanderfahrung, 40 Stunden IFR-Training (bis zu 20 Stunden Simulator oder 10 Stunden am PC-Verfahrenstrainer können angerechnet werden). Abschließende mündliche und praktische Prüfung.
  • Berufspilotenlizenz: Lernen und beherrschen der theoretischen Grundlagen (Selbststudium, etwa 120 Stunden), mit anschließender schriftlicher Prüfung. PPL mit 250 Flugstunden Gesamterfahrung, davon 100 Stunden als verantwortlicher Lfz.-Führer mit mind. 5 Stunden Nachtflug. Dazu kommen 10 Stunden Training mit einem Flugzeug mit Einziehfahrwerk, 10 Stunden Training in Instrumentenflug (falls vorab keine Berechtigung erworben wurde). Abschließende mündliche und praktische Prüfung.
  • Linienpilotenlizenz: Lernen und beherrschen der theoretischen Grundlagen (Selbststudium, etwa 200 Stunden), mit anschließender schriftlicher Prüfung. PPL oder CPL mit 1500 Stunden Gesamterfahrung, davon 100 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Lfz.-Führer mit mindestens 25 Stunden Nachtflug. Entsprechendes Training wird vorausgesetzt (keine Mindeststunden vorgeschrieben). Abschließende mündliche und praktische Prüfung.

Jeder neue Pilotenanwärter muss sich einer Überprüfung seiner möglichen terroristischen Umtriebe unterziehen.

Dieses „Alien Flight Student Program“ wird von der „Transportation Security Administration (TSA)“ überwacht. Es schreibt vor, dass jeder Ausländer, der an einer amerikanischen Flugschule um Ausbildung für PPL, IFR oder ME (Privatpilotenlizenz, Instrumentenflug, Zweimotausbildung) ersucht, seine Personalien und Fingerabdrücke an die Behörde schicken muss. Dazu geht man auf https://www.flightschoolcandidates.gov/afsp2/?acct_type=c&section=WN

Am Ende des Verfahrens werden Fingerabdrücke angenommen, was an vielen Stellen in und außerhalb der USA möglich ist. Zuständig ist eine weitere Behörde, die NATA:

https://secure.natacs.aero/afsp/find_location.asp?utm_campaign=asfp&utm_source=hs_email&utm_medium=email&utm_content=10238008&_hsenc=p2ANqtz–riO5pInugUXKY7IzitMNXUvaMRFXLt6Af6fKbbOmBOJ_KY8cMJVbyoOIlF48AxPLP0mfY4BDFM8jarJKcDdY6TOlvLw&_hsmi=10238008

Natürlich kostet das alles Gebühren, die in der Größenordnung von 200 US $ liegen.

Sobald die Fingerabdrücke bei der TSA angekommen sind, wird per e-mail der Lizenzanwärter und der „flight training provider“, also eine Flugschule oder ein unabhängiger Fluglehrer informiert, dass mit der Ausbildung begonnen werden darf. Sollte bei der TSA der Verdacht teroristischer Gesinnung aufkommen, muss die Ausbildung gestoppt werden (was hoffentlich nie der Fall sein wird).

Natürlich will die TSA jedes mal Geld sehen (130 US $), wenn Sie eine weitere Ausbildung machen wollen wie eine Instrumentenflugberechtigung, Typenberechtigung oder Ähnliches, allerdings entfällt dann die nochmalige Abnahme der Fingerabdrücke. Lediglich die Ausbildung  zum Berufspiloten, Linienpiloten oder Fluglehrer ist von dieser Vorschrift ausgenommen, ebenso sind Überprüfungsflüge (Biannial Flight Review und Instrument Proficiency Check) nicht genehmigungspflichtig.

Der Erwerb einer Pilotenlizenz gilt in den USA als Berufsausbildung, für die Sie ein Studentenvisum benötigen. Wenn Sie also ausschließlich zum Erwerb einer Pilotenlizenz in die USA reisen wollen, benötigen Sie ein solches. Dazu müssen Sie zunächst ein I-20 Formular bei der von Ihnen gewählten Flugschule anfordern. Nicht selten verlangen diese dafür eine Gebühr.

Die Beantragung eines Visums bei der US-Botschaft erfordert neben den auch dort zu entrichtenden Gebühren einen nicht geringen Zeitaufwand.

Ein Studentenvisum ist allerdings nicht zwingend erforderlich, wenn Sie anlässlich einer Urlaubs- oder Geschäftsreise nebenbei ein paar Unterrichtsstunden nehmen wollen. Viele Flugschulen bestehen jedoch auch in solchen Fällen auf der Vorlage eines Studentenvisums. Schließlich können sie ja dafür Gebühren verlangen. Erkundigen Sie sich also, bevor Sie sich festlegen.

Sollten Sie bereits eine nicht-amerikanische Pilotenlizenz besitzen und in den USA lediglich fliegen wollen, genügt bekanntlich eine „Validation“, um dort Flugzeuge mieten und fliegen zu dürfen.

Um diese zu erwerben, beantragen Sie einfach bei der FAA eine „verification of authenticity of foreign licence“, Einzelheiten erfahren Sie hier.
Das dauert je nach Bearbeitungslust der Behörden normalerweise etwa eine Woche, bisweilen allerdings auch mehr.

Sie erhalten dann einen Brief, mit dem Sie zum „FSDO“ Ihrer Wahl gehen, (FSDO=Flight Standard District Office, Büro der Luftfahrtbehörde) und erhalten dort umgehend die vorläufige Lizenz. Die endgültige Lizenz, eine Plastikkarte, wird im allgemeinen innerhalb eines Vierteljahres an Ihre Heimatadresse geschickt.

Eine Neuerung betrifft die Piloten, die eine deutsche Lizenz haben, deren amerikanische Anerkennung durch die Umstellung von der JAA Lizenz auf die EASA Lizenz (vor der Nummer steht nun DE.FCL) ungültig geworden ist:

Bisher war erforderlich, bei der FAA einen neuen Antrag zu stellen und die neue Lizenz in den USA abzuholen. Das ist seit Kurzem in diesen Fällen nicht mehr notwendig. Sie können die neue FAA-Validierung nun beim LBA beantragen, die FAA wird Ihnen kurzfristig die neue Lizenz zuschicken.

Ob in Zukunft auch eine Beantragung über die Länderbehörden möglich ist, steht noch nicht fest, derzeit akzeptiert die FAA nur Anträge vom LBA.

Bitte beachten Sie, daß dieses vereinfachte Verfahren nur gilt, wenn es sich lediglich um die Umstellung der JAA auf die EASA Lizenz handelt und es keine weiteren Änderungen gibt! Bei allen anderen Änderungen (z.B. Eintrag neuer Berechtigungen) gilt nach wie vor das ganz normale Validierungsverfahren, siehe oben

Alle Unterlagen müssen per Post oder Fax an das LBA geschickt werden.

Sie können helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen, indem Sie zusammen mit einem formlosen Anschreiben diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das LBA an aircrew@lba.de senden:

Kopie der FAA Lizenz
Kopie der alten JAA Lizenz
Kopie der neuen EASA Lizenz
Kopie von Personalausweis oder Reisepass
Meldebestätigung oder Lebensbescheinigung

Postanschrift:

Luftfahrt-Bundesamt
Referat L4
Frau Marina Wagner
38144 Braunschweig
Fax: 0531 23554498