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... gültig für die USA
Zwei Neuigkeiten wurden eingeführt: Ein Gesetz, das die Ausbildung von nicht-amerikanischen Staatsbürgern betrifft und eine neue Sportpilotenlizenz.
Zuerst das nachteilige Gesetz:
Jeder neue Pilotenanwärter muss sich neuerdings einer Überprüfung seiner möglichen terroristischen Umtriebe unterziehen.
Dieses "Alien Flight Student Program" wird von der "Transportation Security Administration (TSA)" überwacht. Es schreibt vor, dass jeder Ausländer, der an einer Flugschule um Ausbildung für PPL, IFR oder ME (Privatpilotenlizenz, Instrumentenflug, Zweimotausbildung) ersucht, seine Personalien und Fingerabdrücke an die Behörde schicken muss. Die Abnahme der Fingerabdrücke kann bei jeder amerikanischen Polizeidienststelle erfolgen.
Sobald der zuständige Fluglehrer die Fingerabdrücke an die TSA abgeschickt und eine Eingangsbestätigung der TSA erhalten hat, kann mit der Ausbildung begonnen werden. Erst dann, wenn die TSA einschreitet (was in den seltensten Fällen stattfinden dürfte, denn es handelt sich um eine Behörde), muss die Ausbildung gestoppt werden.
Die Ausbildung zum Berufspiloten, Linienpiloten und Fluglehrer, sowie Überprüfungsflüge BFR und IPC sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Das bedeutet für einen Nicht-Amerikaner, der eine Flugausbildung beabsichtigt, dass er sich ein paar Stunden auf einer Polizeiwache herumtreiben, 130 US $ bezahlen und ein paar Tage warten muss.
Nun zu der erfreulichen Nachricht:
Ab sofort gibt es eine neue Pilotenlizenz, die die alte Lizenz des "Recreational Pilot" ablösen wird: Die "Sport Pilot Licence". Diese ist beschränkt auf Sichtflüge am Tag mit zweisitzigen Flugzeugen der VLA-Klasse. (Very Light Aircraft mit etwas höherem Gesamtgewicht als die uns bekannten Ultraleichtflugzeuge, unter anderen fallen Taylorcraft und Piper Cub darunter). Für diese Lizenz benötigt man keine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und die Ausbildung ist weit. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Piloten, denen bereits aus gesundheitlichen Gründen einmal das Tauglichkeitszeugnis entzogen wurde.
Genauere Angaben kann man unter anderem bei der EAA unter ihrer Webseite www.sportpilot.org erfahren.
(nach oben)
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