Die amerikanische Privatpilotenlizenz für "Airplane single engine land" kann in eine deutsche Lizenz umgewandelt werden. Die Lizenz gilt entsprechend der JAR (Joined Aviation Regulation) 5 Jahre und berechtigt, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ... einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg Höchstgewicht zu pilotieren. Allerdings ist alle 2 Jahre eine Verlängerung der Erlaubnis für jede Flugzeugklasse erforderlich.

Voraussetzungen für die Umwandlung sind

- Original oder beglaubigte Kopie der ausländischen Lizenz
- Nachweis der Gültigkeit der Erlaubnis
- Nachweis einer Flugerfahrung von mindestens 100 Stunden, wobei nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass die Stunden nach Scheinerhalt oder als PIC geflogen sein müssen
- Flugfunkzeugnis BZF 1 oder "Berechtigungsausweis zur Anerkennung eines Flugfunkzeugnisses".

Bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Tel. 0208-4507214, können ausländische Flugfunkzeugnisse anerkannt werden.

- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Behördenführungszeugnis "O" oder "P"
- Erfolgreich abgelegte Prüfung "Luftrecht"
- Erfolgreich abgelegte Prüfung "menschliches Leistungsvermögen"

Prüfungsflug mit einem amtlichen Prüfer Einzelheiten können Sie aus der Homepage des LBA unter www.lba.de ersehen, wo man auch die erforderlichen Antragsformulare herunterladen kann.

Wesentlich einfacher ist die Umschreibung der Lizenz in eine JAR-Lizenz in der Schweiz. Diese berechtigt ebenso wie die deutsche zum Führen aller in Europa zugelassenen Flugzeuge, also auch der deutschen.

Voraussetzungen für die Umschreibung sind

-
Gültigkeit der ausländischen Erlaubnis
- Schweizerische medizinische Tauglichkeitsuntersuchung nach JAR
- Erfolgreich abgelegte Prüfung in Luftrecht und Flugmedizin
- 24 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nach Lizenzerhalt
- Prüfungsflug mit einem schweizerischen „Experten“ (amtlichen Prüfer) auf einem in der Schweiz zugelassenen Flugzeug.

Auch eine Umschreibung in Österreich sollte nicht unerwähnt bleiben. Informationen liefert www.austrocontrol.at. Die Umschreibung einer höherwertigen Lizenz (IFR, CPL, ATPL) ist beinahe genau so aufwendig, wie der Erwerb der Lizenz in Deutschland.

Die IFR-Berechtigung wird anerkannt, wenn der Antragsteller

- 100 Flugstunden auf IFR-Flugplan nachweisen kann

schriftliche Prüfungen in den Fächern

- Luftrecht
- Flugplanung und
- Physiologie abgelegt sowie einen
- praktischen Prüfungsflug

absolviert hat.

Die Anerkennung ist der IFR-Berechtigung nach JAR nahezu gleichwertig. Will man jedoch weitere Lizenzen erwerben (CPL oder ATPL), so wird eine komplette neue Schulung nach JAR gefordert. Es können lediglich von Fall zu Fall Erleichterungen gewährt werden. Für eine Anerkennung des CPL müssen mindestens 1000 Flugstunden als Flugzeugführer auf Flugzeugen nach FAR/JAAR 25 im gewerblichen Flugverkehr nachgewiesen werden. Weiterhin wird eine Theorieprüfung und ein Prüfungsflug gefordert. Erleichterungen werden in Einzelfällen entschieden. Um den ATPL anerkennen zu lassen, benötigen Sie mindestens 1500 Stunden Flugzeit als PIC auf FAA/JAAR 25 Flugzeugen im Linienverkehr, dazu wie beim CPL theoretische und praktische Prüfung.

Es gibt allerdings eine noch einfachere Möglichkeit, in Deutschland zu fliegen: Fliegen Sie ein in den USA zugelassenes Flugzeug. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre US-Lizenz, die Sie ja bereits besitzen. In USA zugelassene Flugzeuge vermietet unter anderem

www.flugzeug-vermietung.de in Augsburg, www.us-ftc.com in Lübeck oder www.horizon-air.de in Dortmund.

Sollten Sie sich ein Flugzeug kaufen wollen, können Sie es allerdings nur dann unter Ihrem Namen in USA registrieren und zulassen, wenn Sie amerikanischer Staatsbürger sind. Als Nicht-Amerikaner können Sie aber Ihr Flugzeug einem US-Trust übereignen, der für die Zulassung sorgt. Einen zuverlässigen Ansprechpartner für diese Frage finden Sie unter www.agcorp.com.

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