... gültig für die USA

Zwei Neuigkeiten wurden eingeführt: Ein Gesetz, das die Ausbildung von nicht-amerikanischen Staatsbürgern betrifft und eine neue Sportpilotenlizenz.

Zuerst das nachteilige Gesetz:

Jeder neue Pilotenanwärter muss sich einer Überprüfung seiner möglichen terroristischen Umtriebe unterziehen.

Dieses "Alien Flight Student Program" wird von der "Transportation Security Administration (TSA)" überwacht. Es schreibt vor, dass jeder Ausländer, der an einer Flugschule um Ausbildung für PPL, IFR oder ME (Privatpilotenlizenz, Instrumentenflug, Zweimotausbildung) ersucht, seine Personalien und Fingerabdrücke an die Behörde schicken muss. Die Abnahme der Fingerabdrücke kann bei jeder amerikanischen Polizeidienststelle erfolgen, mittlerweile auch in Paris London und Innsbruck, wo dies im Auftrag der US-Behörde erledigt wird, allerdings deutlich teurer.

Sobald die Fingerabdrücke bei der TSA angekommen sind, wird per e-mail der Lizenzanwärter und der "flight training provider", also eine Flugschule oder ein unabhängiger Fluglehrer informiert, dass mit der Ausbildung begonnen werden darf. Erst dann, wenn die TSA einen Verdacht hat und einschreitet (was in den seltensten Fällen stattfinden dürfte, denn es handelt sich um eine Behörde), muss die Ausbildung gestoppt werden. Das bedeutet für einen Nicht-Amerikaner, der eine Flugausbildung in USA beabsichtigt, dass er sich ein paar Stunden auf einer Polizeiwache herumtreiben, 130 US $ bezahlen und ein paar Tage warten muss. Sonst bleibt alles beim Alten.

Die weitere Ausbildung zum Berufspiloten, Linienpiloten und Fluglehrer ist von dieser Vorschrift ausgenommen, ebenso Überprüfungsflüge (Biannial Flight Review und Instrument Proficiency Check).

Da Sie eine amerikanische Privatpilotenlizenz besitzen müssen, um den US-Berufspilotenschein zu erwerben, eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, den TSA-Aufwand zu umgehen: 

Wenn Sie einen nicht-amerikanischen Flugschein besitzen und in den USA fliegen wollen, genügt bekanntlich eine "Validation", um dort Flugzeuge mieten zu können. 

Um diese zu erwerben, beantragen Sie einfach eine "verification of authenticity of foreign licence". Das dauert je nach Bearbeitungslust der Behörden normalerweise etwa eine Woche, bisweilen allerdings auch mehr.

Sie erhalten dann einen Brief, mit dem Sie zum nächstgelegenen "FSDO", dem Büro der Luftfahrtbehörde gehen und erhalten dort umgehend die vorläufige Lizenz. Die endgültige Lizenz wird im allgemeinen nach einem Vierteljahr an Ihre Heimatadresse geschickt.

Diese Lizenz wird als Voraussetzung für eine Prüfungszulassung zum US-CPL akzeptiert, sofern sie nicht älter ist als 6 Monate. Sollte letzteres der Fall sein, genügt eine neuerliche "verification of authenticity of foreign licence". 

Übrigens: Alle irgendwann einmal weltweit erflogenen Stunden werden als Nachweis der fliegerischen Erfahrung anerkannt.

Nun zu der erfreulichen Nachricht:

Ab sofort gibt es eine neue Pilotenlizenz, die die alte Lizenz des "Recreational Pilot" ablösen wird: Die "Sport Pilot Licence". Diese ist beschränkt auf Sichtflüge am Tag mit zweisitzigen Flugzeugen der VLA-Klasse. (Very Light Aircraft mit etwas höherem Gesamtgewicht als die uns bekannten Ultraleichtflugzeuge, unter anderen fallen Taylorcraft und Piper Cub darunter). Für diese Lizenz benötigt man keine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und die Ausbildung ist weit. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Piloten, denen bereits aus gesundheitlichen Gründen einmal das Tauglichkeitszeugnis entzogen wurde.

Genauere Angaben kann man unter anderem bei der EAA unter ihrer Webseite www.sportpilot.org erfahren.

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