Die amerikanische Privatpilotenlizenz für "Airplane single engine land" kann in eine deutsche Lizenz umgewandelt werden. Die Lizenz gilt entsprechend der JAR (Joined Aviation Regulation) 5 Jahre und berechtigt, als verantwortlicher Lfz.-Führer ... einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg Höchstgewicht zu pilotieren. Allerdings ist alle 2 Jahre ein Flug mit Fluglehrer und alle5 Jahre eine Verlängerung der Erlaubnis  für jede Flugzeugklasse erforderlich.

Voraussetzungen für die Umwandlung sind laut Homepage des LBA (www.lba.de)

- Original oder beglaubigte Kopie der ausländischen Lizenz
- Nachweis der Gültigkeit der Erlaubnis
- Nachweis einer Flugerfahrung von mindestens 100 Stunden, wobei nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass die Stunden nach Scheinerhalt oder als PIC geflogen sein müssen
- Flugfunkzeugnis BZF 1 oder "Berechtigungsausweis zur Anerkennung eines Flugfunkzeugnisses". (Bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Tel. 0208-4507214, können ausländische Flugfunkzeugnisse anerkannt werden.)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 5 Jahre)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Behördenführungszeugnis "O" oder "P"
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung der ausländischen Luftfahrtbehörde
- Zuverlässigkeitüberprüfung (kostenpflichtig und wiederkehrend!!!) 
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nach JAR-FCL  
- "Weitere zu erbringende Nachweise werden ggf. durch das Luftfahrt-Bundesamt vom Antragsteller nachgefordert", das heißt mit anderen Worten allgemein
- Erfolgreich abgelegte Prüfung "Luftrecht"
- Erfolgreich abgelegte Prüfung "menschliches Leistungsvermögen"
- Prüfungsflug mit einem amtlichen Prüfer

Leider können aber (siehe das unscheinbare "ggf." weiter oben) noch weitere Hemmnisse der Bürokratie auftreten, die den Himmelsdrang des Piloten deutlich einzuschränken in der Lage sind.

Wesentlich eindeutiger ist die Umschreibung der Lizenz in eine JAR-Lizenz in der Schweiz geregelt. 

Diese berechtigt ebenso wie die deutsche zum Führen aller in Europa zugelassenen Flugzeuge, also auch der deutschen. Einzelheiten kann man dem Formblatt entnehmen, das im Internet unter www.admin.ch zu finden ist. Man kann sich den mühsamen Weg durch die Seiten sparen, wenn man unter "Suchen im BAZL" eingibt: Conversion of a foreign licence. 

Voraussetzungen für die PPL-Umschreibung sind

-
medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, ausgestellt von einem schweizerischen Fliegerarzt nach JAR FCL
- Erfolgreich abgelegte Prüfung in Luftrecht und Flugmedizin
- Gültigkeit der ausländischen Erlaubnis
- gültiges ausländisches Flugfunkzeugnis
- 100 Flugstunden Gesamtflugzeit (inclusive Ausbildungszeit)
- Prüfungsflug mit einem schweizerischen „Experten“ (amtlichen Prüfer) auf einem in der Schweiz zugelassenen Flugzeug.
- Antrag für die Ausstellung einer Pilotenlizenz
- Kopie der ausländischen Lizenz mit Eintrag der erlaubten Fugzeugklassen
- Kopie des Reisepasses
- Polizeiliches Führungszeugnis (jünger als 3 Monate)

Für die Instrumentenflugberechtigung isind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

- Kopie der ausländischen Lizenz mit Eintrag der Instrumentenflugberechtigung in Verbindung mit der erlaubten Fugzeugklasse
- Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung in allen Fächern 
- 100 Flugstunden als PIC
- Prüfungsflug mit einem schweizerischen „Experten“ (amtlichen Prüfer) auf einem in der Schweiz zugelassenen Flugzeug.
- Bestätigung der ausländischen Luftfahrtbehörde über die Gültigkeit von Lizenz und medizinischem Tauglichkeitszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis der Schweiz (Antrag bei www.ofj.admin.ch herunterladen)
- Nachweis der Gültigkeit der ausländischen IFR-Berechtigung

Auch eine Umschreibung in Österreich sollte nicht unerwähnt bleiben. Informationen liefert www.austrocontrol.at

Für die Umschreibung höherwertiger Lizenzen (CPL, ATPL) ist in der Schweiz und Österreich wie in Deutschland neben dem Nachweis einschlägiger Erfahrung eine Theorie- und eine Praxisprüfung abzulegen. Über Einzelheiten informieren Sie sich am besten auf den entsprechenden Webseiten der Luftämter.

Es gibt allerdings eine noch einfachere Möglichkeit, in Deutschland zu fliegen: Fliegen Sie ein in den USA zugelassenes Flugzeug. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre US-Lizenz, die Sie ja bereits besitzen. In USA zugelassene Flugzeuge vermietet unter anderem www.us-ftc.com in Lübeck oder www.horizon-air.de in Dortmund.

Sollten Sie sich ein Flugzeug kaufen wollen, können Sie es allerdings nur dann unter Ihrem Namen in USA registrieren und zulassen, wenn Sie amerikanischer Staatsbürger sind. Als Nicht-Amerikaner können Sie aber Ihr Flugzeug einem US-Trust übereignen, der für die Zulassung sorgt. Einen zuverlässigen Ansprechpartner für diese Frage finden Sie unter www.agcorp.com.

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