Die Flugausbildung in Deutschland unterliegt den deutschen Gesetzen. Nach diesen ist eine Ausbildung, für welche Pilotenlizenz auch immer, nur möglich nach behördlicher Anmeldung

- in einer deutschen Flugschule,
- auf einem deutsch zugelassenen Flugzeug, 
- das als Schulflugzeug gemeldet und versichert ist
- mit einem deutschen Fluglehrer, 
- der von der betreffenden Flugschule gemeldet ist.

Abgesehen vom Zeitaufwand ist auch eine nicht unerhebliche finanzielles Vorleistung zu bringen, bevor man das erste mal ins Flugzeug steigen darf: Die Behörde verlangt selbstverständlich für ihre "Dienste" Gebühren, und auch die Flugschulen lassen sich den von den Behörden vorgeschriebenen Aufwand in Form einer bisweilen nicht unbeträchtlichen Anmeldegebühr bezahlen.

Aber wenn Sie nur einmal ausprobieren wollen, wie Ihnen das Fliegen gefällt, können Sie auch in Deutschland ohne diesen bürokratischen Schnickschnack eine Probestunde nehmen: Suchen Sie sich einen Piloten oder besser einen Fluglehrer Ihres Vertrauens, und fliegen Sie einfach als Passagier. Sie dürfen sogar den linken, sonst nur dem Piloten zugedachten Sitz okkupieren, denn für die kleinen einmotorigen Flugzeuge gibt es keinen im Handbuch festgeschriebenen Platz für den "verantwortlichen Luftfahrzeugführer". Macht Ihnen das Fliegen Spaß, dann können Sie sich ja immer noch in der Flugschule Ihrer Wahl anmelden.

Sollte Ihnen also der bürokratische Aufwand in Deutschland zu hoch erscheinen und Sie einigermaßen Englisch verstehen und sprechen können, ist eine amerikanische Fluglizenz eine durchaus empfehlenswerte Alternative. Wenn Ihr Schnupperflugpilot auch noch die amerikanische Lehrberechtigung besitzt, kann er Ihnen sogar die bis dahin in Deutschland geflogenen Stunden in Ihrem Flugbuch eintragen und unterzeichnen. In den USA wird Ihnen diese Flugzeit als Ausbildungszeit anerkannt, auch wenn das Flugzeug nicht in USA zugelassen war. Sie können so einen Teil des Trainings in Deutschland absolvieren und damit den notwendigen Aufenthalt in USA verkürzen. Lediglich die Solostunden und die Prüfung müssen in USA stattfinden.

Sollten Sie bereits eine gültige Lizenz besitzen, so dürfen Sie ohne behördliche Auflagen mit Hilfe jedes Fluglehrers Ihr Können vervollkommnen, sich auf eine höherwertige Lizenz vorbereiten oder sich allgemein fliegerisch weiterbilden.

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