In den USA gibt es zwei Schulungskurse, die sich in ihrer Durchführungsform unterscheiden:

Die Schulung nach § 141 schreibt sehr detailliert festgelegte Lerninhalte für jede Stunde vor. Nach bestimmten Schulungsabschnitten überzeugt sich der Cheffluglehrer bei einem sogenannten „Stage Check“ von den Fähigkeiten des betreffenden Schülers, bevor der nächste Abschnitt beginnt.

Die Ausbildung nach § 141 wird streng von der Behörde überwacht, was natürlich eine Menge bürokratischen Aufwand bedeutet. Trotzdem arbeiten viele Flugschulen auf eine Zulassung nach § 141 hin, denn diese bedeutet neben einem gewissen Renommee auch eine größere Anzahl von Interessenten: Eine Schulung nach § 141 wird in den USA als Berufsausbildung anerkannt, und damit ist eine staatliche Unterstützung möglich. Nicht-Amerikaner können diese Vorteile natürlich nicht genießen, auch ist es ihnen so gut wie unmöglich, in den USA eine Stelle als Pilot zu finden. Nachteilig ist zudem, dass sie ein Studentenvisum vorweisen müssen, weil die Schulung nach § 141 eindeutig eine Berufsausbildung ist. Das Visum gilt nur für die jeweilige Ausbildung und bindet damit den Kursteilnehmer an die betreffende Flugschule.

Eine Schulung nach § 61 ist denen zu empfehlen, die eine auf ihre Zeitbedürfnisse zugeschnittene individuelle Ausbildung bevorzugen, insbesondere, wenn Sie als Besucher der USA neben Ihrem Urlaub oder einem längeren geschäftlichen Aufenthalt auch ein bisschen Fliegen lernen wollen. Sie benötigen kein Studentenvisum, da die Flugausbildung nicht Hauptzweck Ihres USA-Aufenthaltes ist. Sie sind unabhängig vom Unterrichtsplan, bestimmen die Termine sowie den Fortschritt und können auch jederzeit die Flugschule wechseln.

Trotzdem ist die Schulung nach § 61 keine Art „Certificate light“. Gleichgültig wo, wie und wann Sie Fliegen gelernt haben: Die Prüfung wird entsprechend der „Practical Test Standards“ von einem Examiner abgenommen. Und diese Standards gelten für alle Piloten gleichermaßen.

Sie müssen in den USA mindestens 40 (wenn Sie nach § 141 ausgebildet wurden 35) Flugstunden nachweisen. Erfahrungsgemäß gelingt es allerdings nur wenigen, mit dieser Mindeststundenzahl auszukommen.

Es spielt übrigens keine Rolle, in welchem Land und nach welchen Richtlinien Sie Unterricht genommen haben. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie ein amerikanischer Fluglehrer für die Prüfung vorbereitet, und diese dauert den amerikanischen Richtlinien entsprechend mindestens 3 Stunden. Das heißt also, dass eine ausländische Ausbildung zum großen Teil anerkannt wird, gleichgültig, ob Sie dabei eine Lizenz erhalten haben oder nicht.

Und noch ein wichtiger Punkt: Die Qualität der Ausbildung hängt in nicht geringem Maße von der Persönlichkeit des jeweiligen Fluglehrers ab. Sie können an einer kleinen „No-Name“- Flugschule auf einen hervorragende Fluglehrer treffen, in einer renommierten Flugschule aber auch an einen höchst mittelmäßigen Fluglehrer geraten. Letztendlich muss auch die „Chemie“ zwischen Ihnen und dem Fluglehrer stimmen, wenn die Ausbildung effizient und gleichzeitig in einer lockeren Atmosphäre stattfinden soll.

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