Club oder Flugschule

Flugtraining in Deutschland

Die Flugapiper1_140usbildung in Deutschland unterliegt den deutschen Gesetzen. Nach diesen ist eine Ausbildung, für welche Pilotenlizenz auch immer, nur nach behördlicher Anmeldung möglich. Sie dürfen für eine deutsche Pilotenlizenz nur im Rahmen einer Ausbildung in einem Fliegerclub oder an einer deutschen Flugschule fliegen lernen. Dazu müssen Sie

  • bei der Behörde als Flugschüler gemeldet sein.
  • Das Flugzeug muss in Deutschland zugelassen
  • und als Schulflugzeug gemeldet und versichert sein
  • Sie dürfen nur von einem deutschen Fluglehrer unterrichtet werden,
  • der an der betreffenden Flugschule gemeldet ist.

All diese Meldungen kosten natürlich Gebühren, die die Flugschule bezahlen muss, dazu der bürokratische Aufwand der Flugschulen selbst, und so kommen die mitunter nicht unerheblichen Aufnahmegebühren zustande.

Weiterhin benötigen Sie

  • einen gültigen Nachweis über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 des LuftSiG
  • einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Englisch nach FCL.055
  • Sprechfunkzeugnis
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Lebensrettende Sofortmassnahmen am Unfallort“

Diese ziemlich nutzlosen Nachweise (die in vielen anderen Ländern nicht gefordert werden) kosten natürlich nicht nur Zeit sondern auch Gebühren, die die Pilotenlizenz unnötig verteuern.

Aber wenn Sie nur einmal ausprobieren wollen, wie Ihnen das Fliegen gefällt, können Sie auch ohne diesen bürokratischen Schnickschnack eine Probestunde nehmen: Suchen Sie sich einen Piloten oder besser einen Fluglehrer Ihres Vertrauens, und fliegen Sie einfach als Passagier, siehe Schnupperflug.

Macht Ihnen das Fliegen Spaß, dann können Sie sich ja in der Flugschule oder im Club Ihrer Wahl anmelden.

Ist Ihnen allerdings der nicht unerhebliche bürokratische Aufwand in Deutschland zu hoch und Sie verstehen und sprechen einigermaßen Englisch, ist eine amerikanische Pilotenlizenz eine durchaus empfehlenswerte Alternative.

In diesem Falle kann Ihr Schnupperflugpilot, wenn er die amerikanische Lehrberechtigung besitzt, diesen Schnupperflug als erste Flugstunde in Ihrem Flugbuch eintragen und unterzeichnen. In den USA wird Ihnen diese Flugzeit als Ausbildungszeit anerkannt, auch wenn das Flugzeug nicht in USA zugelassen war. Theoretisch könnten Sie sogar einen Teil des Trainings in Deutschland absolvieren und damit den notwendigen Aufenthalt in USA verkürzen denn lediglich die Solostunden und die Prüfung müssen zwangsläufig in den USA stattfinden.

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